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Kann man ein von einer KI generiertes Logo beim INPI anmelden?

Alexandre B.
Alexandre B.
Autor
14. Februar 2026
8 Min. Lesezeit
Kann man ein von einer KI generiertes Logo beim INPI anmelden?

Die Frage, die Gründer beunruhigt

Sie haben gerade Ihr Logo mit BrandMotion Lab erstellt. Es ist perfekt. Sie wollen Ihre Marke schützen und beim INPI anmelden. Doch eine Frage hält Sie auf: Lässt sich ein von einer KI generiertes Logo überhaupt anmelden? Wird ihm eine schutzfähige Originalität zuerkannt?

Die kurze Antwort: Ja, Sie können ein von einer KI generiertes Logo beim INPI anmelden. Hier das Warum und das Wie.

Der aktuelle Rechtsrahmen (Frankreich, 2025)

Im französischen Recht des geistigen Eigentums gelten für Ihr Logo zwei Begriffe:

  • Das Urheberrecht: Es schützt originale Werke, die menschlicher Kreativität entspringen. Ein vollständig von einer KI ohne nennenswertes menschliches Zutun erzeugtes Logo ist theoretisch möglicherweise nicht urheberrechtlich schutzfähig (die Rechtsprechung ist noch im Entstehen).
  • Die Marke (INPI): Das ist ein eigenständiges Recht. Es schützt ein Zeichen (Logo, Name, Slogan) als Kennzeichen einer geschäftlichen Tätigkeit. Es verlangt keine Originalität im Sinne des Urheberrechts — es verlangt Unterscheidungskraft.

Fazit: Selbst wenn das Urheberrecht an Ihrem KI-Logo unsicher ist, bleibt die Markenanmeldung beim INPI vollkommen gültig.

Die Voraussetzungen, um Ihr KI-Logo als Marke anzumelden

1. Die Unterscheidungskraft

Ihr Logo darf Ihre Tätigkeit nicht beschreiben (ein Logo, das ein Baguette für eine Bäckerei zeigt, wird zurückgewiesen). Es muss eine eigene Persönlichkeit besitzen, die Ihr Unternehmen vom Wettbewerb unterscheidbar macht.

2. Die Verfügbarkeit

Ihr Logo darf keiner älteren Marke in derselben INPI-Klasse ähneln. Führen Sie vor der Anmeldung eine Recherche nach älteren Rechten auf INPI.fr durch.

3. Die Rechtmäßigkeit

Ihr Logo darf keine Elemente enthalten, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

Der Anmeldeprozess Schritt für Schritt

  1. Bereiten Sie Ihre Logodatei vor: Format SVG oder EPS in Schwarzweiß (Farben optional), transparenter Hintergrund, ausreichende Auflösung
  2. Bestimmen Sie Ihre Nizza-Klassen: Wählen Sie die INPI-Klassen, die zu Ihrer Tätigkeit passen (z. B. Klasse 35 für Marketingdienstleistungen, Klasse 43 für die Gastronomie)
  3. Führen Sie eine Recherche nach älteren Rechten durch auf base.marques.inpi.fr
  4. Melden Sie online an auf depot.inpi.fr — Kosten: 190 € für 1 Klasse (+ 40 € je zusätzlicher Klasse)
  5. Warten Sie die Veröffentlichung ab: Das INPI veröffentlicht Ihre Anmeldung im Bulletin Officiel de la Propriété Industrielle (BOPI). Damit beginnt eine Widerspruchsfrist von 2 Monaten.
  6. Endgültige Eintragung: Bleibt ein Widerspruch aus, wird die Marke für 10 Jahre eingetragen, mit Verlängerungsmöglichkeit.

Was BrandMotion Lab für Ihre Anmeldung liefert

BrandMotion Lab liefert zu jedem Logo: die SVG-Datei (vom INPI akzeptiertes Format), die EPS-Datei (Alternative) und die monochrome Schwarzweiß-Version. Sie haben damit ab Lieferung Ihres Packs alles, was Sie für die Anmeldung brauchen.

Praxistipp

Bei einer strategischen Anmeldung (internationale Marke, umkämpfte Branche) lassen Sie sich von einem Markenberater (conseil en propriété intellectuelle, CPI) oder einem Fachanwalt begleiten. Die Kosten einer Begleitung (400-800 €) können eine teure Markenlöschung zu einem späteren Zeitpunkt verhindern.

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