Copyright bei KI-Logos: was das Gesetz in Frankreich 2025 sagt
Das Urheberrecht und die KI: eine offene Frage
Das Urheberrecht schützt originale Werke, die der „Kreativität des menschlichen Geistes“ entspringen (Code de la propriété intellectuelle, Art. L112-1). Von einer KI generierte Logos werfen jedoch eine neuartige Frage auf: Wer ist der Urheber? Die Person, die die Anweisung gegeben hat? Die Plattform, die das Modell trainiert hat? Das Modell selbst?
Die Haltung der französischen Rechtsprechung
In Frankreich (2025) haben die Gerichte über die Urheberrechtsfrage bei rein von einer KI erzeugten Schöpfungen noch nicht abschließend entschieden. Mehrere Grundsätze zeichnen sich jedoch ab:
- Eine rein automatische Schöpfung ohne menschlichen kreativen Beitrag ist urheberrechtlich nicht schutzfähig
- Leistet die nutzende Person einen wesentlichen kreativen Beitrag (Wahl der Parameter, Auswahl, Bearbeitung), ist ein teilweiser Schutz denkbar
- Das INPI hat bestätigt, dass eine Bildmarke (Logo) auch dann anmeldbar bleibt, wenn sie von einer KI erzeugt wurde
Was BrandMotion Lab in seinen AGB festhält
BrandMotion Lab überträgt seiner Kundschaft eine vollständige kommerzielle Lizenz an den generierten Logos. Das bedeutet:
- ✅ Unbegrenzte kommerzielle Nutzung (Website, Druck, soziale Netzwerke, Verpackung)
- ✅ Markenanmeldung erlaubt
- ✅ Keine Namensnennung erforderlich
- ✅ Keine geografische Beschränkung
Die kommerzielle Lizenz ist vom Urheberrecht zu unterscheiden: Auch ohne Gewissheit über den urheberrechtlichen Schutz haben Sie ein klares vertragliches Recht, Ihr Logo für sämtliche kommerziellen Zwecke zu nutzen.
Die Risiken, die Sie kennen sollten
Risiko 1: Ähnliche Nutzung durch Dritte
Ein von einer KI generiertes Logo kann theoretisch von einer anderen Person mit ähnlichen Parametern erzeugt werden. Zu Ihrem Schutz melden Sie Ihr Logo beim INPI an — das ist der beste verfügbare Schutz.
Risiko 2: Ältere Marken
Eine KI prüft nicht, ob Ihr Logo einer bereits geschützten Marke ähnelt. Führen Sie vor jeder Anmeldung grundsätzlich eine Recherche nach älteren Rechten durch.
Risiko 3: Gesetzliche Entwicklungen
Das Recht des geistigen Eigentums entwickelt sich angesichts der KI schnell weiter. Die europäische KI-Verordnung (seit 2025 in Kraft) bringt neue Transparenzpflichten für Schöpfungen mit KI mit sich. Bleiben Sie informiert.
Praktische Empfehlung
Nach der Rechtslage 2025 gilt: Nutzen Sie Ihr Logo von BrandMotion Lab frei für sämtliche kommerziellen Zwecke (die Lizenz aus den AGB deckt Sie ab), melden Sie es beim INPI an, um es als Marke zu schützen, und ziehen Sie bei jeder wichtigen strategischen Frage (Finanzierungsrunde, internationale Expansion) einen Berater für gewerblichen Rechtsschutz hinzu.
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